Neuer Leitfaden Institutionelle Akkreditierung

Der Leitfaden zur Institutionellen Akkreditierung wurde mit einem Teil zur Reakkreditierung ergänzt. Die Erneuerung der Akkreditierung – kurz Reakkreditierung – ist grundsätzlich dasselbe Verfahren (gleicher Verfahrensablauf, gleiche Standards), wurde jedoch von der AAQ in einigen Elementen angepasst. Ziel ist eine Verschlankung des Verfahrens. Neu ist unter anderem auch das Berichtswesen: Der Akkreditierungsbericht ist eine kombinierte Version aus der Selbstbeurteilung, des Gutachterberichts und des Akkreditierungsantrags der AAQ. Weitere Neuerungen sind dem Leitfaden zu entnehmen.

Das Verfahren der erstmaligen Akkreditierung bleibt gleich.

Der Leitfaden wurde vom Schweizerischen Akkreditierungsrat an seiner Sitzung vom 24.3.2023 frei gegeben.

 

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