Die Merkmale der verschiedenen Typen von Hochschulen und anderen Institutionen

Der Schweizerische Akkreditierungsrat (SAR) hat dem Schweizerischen Hochschulrat Vorschläge zu den Merkmalen der verschiedenen Hochschultypen und anderen Institutionen unterbreitet.

Die Vorschläge haben den Zweck, dem Hochschulrat einen Vorschlag für Kriterien zu unterbreiten, mit denen bereits bei der Zulassung zur Akkreditierung (Art. 4 Abs. 1 Bst. b Akkreditierungsverordnung HFKG) der Typ der betreffenden «Hochschule» (universitäre Hochschule oder FH/PH) bezeichnet werden kann. Es ist Sache des Hochschulrats, die Merkmale der Hochschultypen festzulegen (Art. 12 Abs. 3 Bst. b HFKG und Art. 2 Abs. 2 Bst. b ZSAV-HS).

Sie zielen auch darauf ab, die Kriterien für die Unterscheidung zwischen den «Hochschulen» einerseits und den «anderen Institutionen des Hochschulbereichs» andererseits so weit wie möglich klarzustellen.

Der Hochschulrat trifft sich am Donnerstag, den 27.02.2020 und wird eine Antwort auf die Vorschläge geben.

 

19.12.2019