Ablauf der Überprüfung der Auflagen

Der Schweizerische Akkreditierungsrat (SAR) hat für Hochschulen, die eine Akkreditierung mit einer oder mehreren Auflagen erhalten haben, einen Termin für die Einreichung des Dossiers zur Erfüllung der Auflagen festgelegt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss die Hochschule ihr Dossier beim SAR einreichen. Für den Bericht der Hochschule gibt es keine Vorlage; bewährt hat sich ein ähnliches Format wie der Aufbau der Selbstbeurteilung (Bericht und Evidenzen im Anhang). Das Dossier kann elektronisch beim SAR eingereicht werden.

Der SAR prüft das Dossier und leitet es an die Agentur weiter, die das Verfahren durchführen soll. Dort nimmt die Agentur Kontakt mit der Hochschule auf, um einen Vertrag abzuschliessen, einen Zeitplan festzulegen und die Zusammensetzung der Gutachtergruppe zu besprechen. Aus Gründen der Kohärenz arbeitet die AAQ vorzugsweise mit Gutachter:innen zusammen, die am Verfahren der erstmaligen Akkreditierung beteiligt waren.

Die AAQ legt keinen Zeitpunkt für die Überprüfung der Auflagen durch die Gutachter:innen fest bzw. ist an keine Vorgabe durch den SAR gebunden. Es besteht also ein gewisser Ermessensspielraum. Die Dauer des Verfahrens und das Datum, an dem die AAQ die Unterlagen beim SAR einreicht, werden zu Beginn des Verfahrens besprochen.