Institutionelle Akkreditierung: STH Basel akkreditiert

Der Schweizerische Akkreditierungsrat hat an seiner Sitzung vom 23.09.2022 die STH Basel als universitäres Institut akkreditiert.

Der Verfahrensbericht mit der Analyse der Gutachtergruppe und dem Antrag der AAQ ist publiziert.

Die Berichte und die Bewertungen der Gutachtergruppen im Rahmen der institutionellen Akkreditierung stellen jeweils eine Momentaufnahme dar: Sie vermitteln einen Überblick über das Qualitätssicherungssystem und eine Beurteilung der Standards unter Berücksichtigung des Hochschultyps und des spezifischen Profils der Hochschule. Die Berichte schaffen somit keine Grundlage für einen qualitativen oder quantitativen Vergleich zwischen den Qualitätssicherungssystemen der universitären Hochschulen.

Gemäss dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz HFKG vom 30. September 2011 ist die institutionelle Akkreditierung eine Bedingung, um gemäss Art. 29 HFKG das Bezeichnungsrecht zu erhalten sowie gemäss Art. 45 HFKG als beitragsberechtigt anerkannt zu werden. Dies gilt für alle öffentlichen und privaten Hochschulen sowie andere Institutionen des Hochschulbereichs. Die Akkreditierungsentscheide für alle HFKG Verfahren werden durch den Schweizerischen Akkreditierungsrat getroffen.