Erneuerung der Institutionellen Akkreditierung

Während Ende 2022 die Übergangsfrist des HFKG endet, laufen die Vorbereitungen für die Erneuerung der Akkreditierung – kurz Reakkreditierung – auf Hochtouren.

Das Verfahren wird gemäss Entscheid der Hochschulkonferenz auf derselben gesetzlichen Basis durchgeführt (gleiche Regeln und Standards). Die AAQ hat in einem breit abgestützten Prozess einzelne Verfahrenselemente angepasst, um die Reakkreditierung gegenüber der Erstakkreditierung zu vereinfachen. Die Anpassungen wurden in einer ersten Lesung vom Schweizerischen Akkreditierungsrat anlässlich seiner Sitzung vom 16.12.2022 gutgeheissen. Die Freigabe des Leitfadens erfolgt durch den teilweise neu besetzten Rat im März 2023. Damit wird die AAQ per Anfang April 2023 über die Reakkreditierung informieren können.

Bei Rückfragen stehen Formatverantworlichen Petra Lauk Kwasnitza (petra.lauk@aaq.ch) und Baptiste Feuz (baptiste.feuz@aaq.ch) oder die Projektleiterinnen und Projektleiter der AAQ zur Verfügung.