Institutionelle Akkreditierung
Die Institutionelle Akkreditierung prüft das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule.
In der Schweiz ist die Institutionelle Akkreditierung seit Einführung des HFKG Voraussetzung für das Bezeichnungsrecht – will sich eine Institution , "Universität", "Fachhochschule" oder "Pädagogische Hochschule" nennen, ist die Institutionelle Akkreditierung also Pflicht. Die Voraussetzungen sind in Artikel 30 HFKG definiert.
Die AAQ führt Institutionelle Akkreditierungen in der Schweiz durch. Entscheidungsinstanz ist der Schweizerische Akkreditierungsrat. Er verleiht der akkreditierten Hochschule ein Qualitätssiegel. Das Gesuch ist direkt an den Schweizerischen Akkreditierungsrat zu richten.
Petra Lauk Kwasnitza
petra.lauk@aaq.ch
Kann sich eine Hochschule oder Institution, die nur Lehre oder nur Forschung betreibt, akkreditieren lassen?
Nein. Das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz HFKG fordert die Einheit von Forschung und Lehre für Hochschulen.
Können Teile von Hochschulen (Teilschulen, Institute, Fakultäten, Forschungsinstitutionen) akkreditiert werden?
Nein, das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz HFKG ermöglicht keine Akkreditierung von Teileinheiten. Eine Hochschule, die sich institutionell akkreditieren lassen möchte, muss sich einem gemäss HFKG definierten Typen (Universität, Fachhochschule oder Pädagogische Hochschule bzw. Institut) zuordnen, andere Formate sind nicht akkreditierbar.
Für andere Institutionen oder Einheiten bietet die AAQ Evaluationen an.
Kann eine Hochschule akkreditiert werden, wenn sie ihren Sitz im Ausland hat?
Gemäss Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz HFKG muss die Hochschule in der Schweiz eine juristische Person in der Schweiz sein sowie über Infrastruktur in der Schweiz verfügen.
Wenn eine Hochschule nicht akkreditiert ist, kann sie trotzdem Diplome vergeben?
Im Grundsatz ja, es gilt aber die Gesetze der Standortkantone zu beachten. Der Bund regelt die Vergabe von Titeln nicht. Das Recht einer Hochschule, Titel zu vergeben, ist auch nicht an die Akkreditierung gebunden.
Wie kann ich herausfinden, ob eine Hochschule in der Schweiz akkreditiert ist?
Der Schweizerische Akkreditierungsrat führt eine Liste der akkreditierten Hochschulen. Ebenso ist eine Liste der akkreditierten und anerkannten Hochschulen zu finden bei swissuniversities.
Sind mit der Akkreditierung einer Hochschule auch deren Studiengänge akkreditiert?
In der Schweiz gibt es keine Pflicht zur Programmakkreditierung. Die Hochschulen weisen im Rahmen der institutionellen Akkreditierung nach, dass sich ihr Qualitätssicherungssystem über alle Bereiche – folglich auch über die Studienprogramme – erstreckt. Formal programmakkreditiert sind diese damit jedoch nicht.
Muss jede Hochschule in der Schweiz akkreditiert sein?
Eine Hochschule muss sich in der Schweiz gemäss HFKG akkreditieren lassen, wenn Sie den Namen „Universität“, „Fachhochschule“ oder „pädagogische Hochschule“ in einer Landessprache oder in einer anderen Sprache tragen will. Das gilt auch für abgeleitete Versionen davon.
Begriffe „Hochschule“, „Business School“ o.ä. sind nicht geschützt.
Unsere Hochschule möchte sich institutionell akkreditieren lassen. Wie gehen wir vor?
Zuständige Instanz für die Zulassung zum Verfahren ist der Schweizerische Akkreditierungsrat. Das Formular für die Zulassung sowie eine Vorlage für eine Dokumentation für den Nachweis, wie Ihre Hochschule die Zulassungskriterien (Art. 4 Abs. 1 der Akkreditierungsverordnung HFKG) erfüllt, sind zum Download auf der Website des Akkreditierungsrates zu finden. Für Auskünfte kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle
Kann sich eine Hochschule zur Vorbereitung einer institutionellen Akkreditierung bei der AAQ beraten lassen?
Die AAQ erteilt Informationen zum Verfahren der institutionellen Akkreditierung und führt bei Bedarf auch persönliche Gespräche durch. Beratung bietet die AAQ jedoch nicht an.
Was ist der Unterschied zwischen einer institutionellen Akkreditierung, einer Systemakkreditierung und einem Quality Audit?
Die verschiedenen Formen und Verfahren der Qualitätssicherungsverfahren orientieren sich an den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben der unterschiedlichen Länder.
Die Systemakkreditierung ist ein Verfahren, welches ausschliesslich in Deutschland durchgeführt wird. Die Systemakkreditierung attestiert der Hochschule ein Qualitätssicherungssystem, welches sich über Teile der Hochschule erstreckt (Studium und Lehre). In Deutschland wählen die Hochschulen zwischen Systemakkreditierung und Programmakkreditierungen.
Quality Audit sind Verfahren, die nach dem österreichischen Gesetz HS-QSG durchgeführt werden. Die AAQ führt in Österreich solche Verfahren durch.
Quality Audits in der Schweiz wurden in den Jahren 2001 bis 2014 an den Universitäten und den beiden Eidgenössisch Technischen Hochschulen durchgeführt (drei Zyklen); sie wurden mit Einführung des HFKG im Jahr 2015 durch die Institutionelle Akkreditierung abgelöst.
Daneben bietet die AAQ Evaluationen von Institutionen und Studienprogrammen an (z.B. Weiterbildungsmaster). Evaluationen sind mit keinem rechtsgültigen Entscheid verknüpft.
Gibt es bei der institutionellen Akkreditierung spezielle Standards, beispielsweise für Fernuniversitäten?
Nein, für alle Hochschulen gelten dieselben Standards. Die Abdeckung des spezifischen Profils wird jedoch innerhalb der Standards berücksichtigt, was durch die jeweilig passgenaue Gutachtergruppe gewährleistet wird.
Was kostet die institutionelle Akkreditierung?
Grundlage für die Verfahrenskosten, die von der AAQ in Rechnung gestellt werden, bildet die Gebührenordnung des Schweizerischen Akkreditierungsrates.
Öffentliche Hochschulen, deren Träger zur Finanzierung des Akkreditierungsrates und der Agentur beitragen, werden die direkten Kosten in Rechnung gestellt:
CHF 32'000.
Private Hochschulen bezahlen zusätzlich zu den direkten auch die indirekten Kosten: CHF 59'000.
Die Zahlung erfolgt in zwei Teilrechnungen.
Eine spätere Auflagenüberprüfung wird separat verrechnet.
Werden alle Berichte veröffentlicht?
Für die Publikation der Verfahrensberichte existiert in der Schweiz keine verbindliche gesetzliche Grundlage. Die AAQ verpflichtet sich jedoch den europäischen Best Practices und den Vorgaben der ENQA, welche eine durchgehende Publikation von Berichten definieren. swissuniversities, die Schweizerische Rektorenkonferenz, hat sich positiv zu dieser Praxis geäussert.
Welchen Stellenwert hat die institutionelle Akkreditierung national und international?
Die institutionelle Akkreditierung garantiert, dass die entsprechende Hochschule über ein Qualitätssicherungssystem verfügt und definierte Qualitätsstandards erfüllt; insofern ist sie national und international eine Bestätigung für die Erfüllung vorgegebener Normen (HFKG in der Schweiz, ESG europaweit). Eine institutionell akkreditierte Hochschule wird auf der Liste des Akkreditierungsrates der akkreditierten Hochschulen und auf die Liste der anerkannten Hochschulen von swissuniversities aufgenommen, was national und international von Bedeutung ist.
Wie steht sie im Vergleich zu anderen wichtigen nationalen und internationalen Akkreditierungen?
Die institutionelle Akkreditierung ist die einzige nationale Akkreditierung, welche für eine gesamte Hochschule ausgesprochen wird. Daneben gibt es fakultative Programmakkreditierungen (für bereits institutionell akkreditierte Hochschulen) oder Programmakkreditierungen, welche von einzelnen Agenturen angeboten werden und welche meist fachspezifisch sind.
International gibt es keine identische Akkreditierung. Die Institutionelle Akkreditierung in der Schweiz prüft Standards, die sich auf alle Bereiche einer Hochschule beziehen (also beispielsweise nicht nur auf die Lehre) und ist damit von einem hohen Stellenwert.
Welchen Wert hat die institutionelle Akkreditierung für die Absolventinnen und Absolventen einer Hochschule hinsichtlich Akzeptanz in der Berufswelt und bei der Zulassung zu anderen Hochschulen national und international?
Mit der Vergabe der Diplome hat die Akkreditierung keinen direkten Zusammenhang.
Für die Zulassung zu anderen Hochschulen sind die dortigen Richtlinien verbindlich. Grundsätzlich gelten die Bestimmungen der Lissabonner Konvention, welche die akademische Mobilität regeln.
Ich möchte an einer Institution studieren, die nicht institutionell akkreditiert ist – kann ich davon ausgehen, dass diese qualitativ schlecht ist?
Nein, dieser Schluss kann so nicht gezogen werden.
Wie lange ist die Dauer der Akkreditierung?
7 Jahre.
Wie lange dauert der Prozess der Akkreditierung?
Das Verfahren der Institutionellen Akkreditierung von der Eröffnung bis zum Entscheid durch den Schweizerischen Akkreditierungsrat dauert rund 1.5 bis 2 Jahre. Um die geltende Frist (bis 2022) einhalten zu können, sind Gesuche beim Schweizerischen Akkreditierungsrat bis spätestens Ende 2020 einzureichen.
Müssen alle Hochschulen die institutionelle Akkreditierung zwingend mit der AAQ durchführen?
Nein, der Schweizerische Akkreditierungsrat führt eine Liste der zugelassenen Agenturen.
In welchen Sprachen kann ein Verfahren durchgeführt werden?
Die AAQ führt Verfahren der institutionellen Akkreditierung in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch durch. Die Verfahrenssprache ist einheitlich und wird zu Beginn des Verfahrens festgelegt.
Können/müssen Hochschulen auch eine Programmakkreditierung durchführen?
Programmakkreditierungen nach dem HFKG sind freiwillig und möglich, jedoch nur für Institutionen, die bereits institutionell akkreditiert sind. Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine Evaluation eine Option.