Institutionelle Akkreditierung
Die Institutionelle Akkreditierung prüft das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule.
In der Schweiz ist die Institutionelle Akkreditierung seit Einführung des HFKG Voraussetzung für das Bezeichnungsrecht – will sich eine Institution , "Universität", "Fachhochschule" oder "Pädagogische Hochschule" nennen, ist die Institutionelle Akkreditierung also Pflicht. Die Voraussetzungen sind in Artikel 30 HFKG definiert.
Die AAQ führt Institutionelle Akkreditierungen in der Schweiz durch. Entscheidungsinstanz ist der Schweizerische Akkreditierungsrat. Er verleiht der akkreditierten Hochschule ein Qualitätssiegel. Das Gesuch ist direkt an den Schweizerischen Akkreditierungsrat zu richten.
Kontakt / Formatverantwortliche:
Petra Lauk Kwasnitza
petra.lauk@aaq.ch
FAQ
Muss jede Hochschule in der Schweiz akkreditiert sein?
Eine Hochschule muss sich in der Schweiz gemäss HFKG akkreditieren lassen, wenn Sie den Namen „Universität“, „Fachhochschule“ oder „pädagogische Hochschule“ in einer Landessprache oder in einer anderen Sprache tragen will. Das gilt auch für abgeleitete Versionen davon.
Begriffe „Hochschule“, „Business School“ o.ä. sind nicht geschützt.
Kann sich eine Hochschule oder Institution, die nur Lehre oder nur Forschung betreibt, akkreditieren lassen?
Nein. Das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz HFKG fordert die Einheit von Forschung und Lehre für Hochschulen.
Können Teile von Hochschulen (Teilschulen, Institute, Fakultäten, Forschungsinstitutionen) akkreditiert werden?
Nein, das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz HFKG ermöglicht keine Akkreditierung von Teileinheiten. Eine Hochschule, die sich institutionell akkreditieren lassen möchte, muss sich einem gemäss HFKG definierten Typen (Universität, Fachhochschule oder Pädagogische Hochschule bzw. Institut) zuordnen, andere Formate sind nicht akkreditierbar.
Für andere Institutionen oder Einheiten bietet die AAQ Evaluationen an.
Kann eine Hochschule akkreditiert werden, wenn sie ihren Sitz im Ausland hat?
Gemäss Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz HFKG muss die Hochschule in der Schweiz eine juristische Person in der Schweiz sein sowie über Infrastruktur in der Schweiz verfügen.
Sind mit der Akkreditierung einer Hochschule auch deren Studiengänge akkreditiert?
In der Schweiz gibt es keine Pflicht zur Programmakkreditierung. Die Hochschulen weisen im Rahmen der institutionellen Akkreditierung nach, dass sich ihr Qualitätssicherungssystem über alle Bereiche – folglich auch über die Studienprogramme – erstreckt. Formal programmakkreditiert sind diese damit jedoch nicht.
Können/müssen Hochschulen auch eine Programmakkreditierung durchführen?
Programmakkreditierungen nach dem HFKG sind freiwillig und möglich, jedoch nur für Institutionen, die bereits institutionell akkreditiert sind. Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine Evaluation eine Option.
Wenn eine Hochschule nicht akkreditiert ist, kann sie trotzdem Diplome vergeben?
Im Grundsatz ja, es gilt aber die Gesetze der Standortkantone zu beachten. Der Bund regelt die Vergabe von Titeln nicht. Das Recht einer Hochschule, Titel zu vergeben, ist auch nicht an die Akkreditierung gebunden.
Wie kann ich herausfinden, ob eine Hochschule in der Schweiz akkreditiert ist?
Der Schweizerische Akkreditierungsrat führt eine Liste der akkreditierten Hochschulen. Ebenso ist eine Liste der akkreditierten und anerkannten Hochschulen bei swissuniversities zu finden.
Müssen alle Hochschulen die institutionelle Akkreditierung zwingend mit der AAQ durchführen?
Nein, der Schweizerische Akkreditierungsrat führt eine Liste der zugelassenen Agenturen.
Unsere Hochschule möchte sich institutionell akkreditieren lassen. Wie gehen wir vor?
Zuständige Instanz für die Zulassung zum Verfahren ist der Schweizerische Akkreditierungsrat. Das Formular für die Zulassung sowie eine Vorlage für eine Dokumentation für den Nachweis, wie Ihre Hochschule die Zulassungskriterien (Art. 4 Abs. 1 der Akkreditierungsverordnung HFKG) erfüllt, sind zum Download auf der Website des Akkreditierungsrates zu finden. Für Auskünfte kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle
Wie lange dauert der Prozess der Akkreditierung?
Das Verfahren dauert von der Eröffnung bis zum Entscheid rund 2 Jahre.
Wie lange ist die Dauer der Akkreditierung?
Erstakkreditierung: 5 Jahre
Reakkreditierung: 8 Jahre
Was kostet die institutionelle Akkreditierung?
Grundlage für die Verfahrenskosten, die von der AAQ in Rechnung gestellt werden, bildet die Gebührenordnung des Schweizerischen Akkreditierungsrates.
Erstmalige Akkreditierung: CHF 59’000 (ohne MwSt.)
Die Kosten sind berechnet für ein Verfahren mit einer eintägigen Vorvisite und einer zweieinhalbtägigen Vor-Ort-Visite mit 5 Gutachter:innen. Sie setzen sich zusammen aus einer Pauschale von CHF 32’000 für die direkten Kosten (Honorar, Reisespesen, Unterkunft der Gutachter:innen) sowie einer Pauschale von CHF 27’000 für die indirekten Kosten (Aufwendungen AAQ).
Reakkreditierung: CHF 53’000 (ohne MwSt.)
Die Kosten für die Reakkreditierung sind aufgrund der auf 2 Tage gekürzten Vor-Ort-Visite (anstelle von 2,5 Tagen bei der Erstakkreditierung) tiefer.
Eine spätere Auflagenüberprüfung wird separat verrechnet.
In welchen Sprachen kann ein Verfahren durchgeführt werden?
Die AAQ führt Verfahren der institutionellen Akkreditierung in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch durch. Die Verfahrenssprache ist einheitlich und wird zu Beginn des Verfahrens festgelegt.
Kann sich eine Hochschule zur Vorbereitung einer institutionellen Akkreditierung bei der AAQ beraten lassen?
Die AAQ erteilt Informationen zum Verfahren der institutionellen Akkreditierung und führt bei Bedarf auch persönliche Gespräche durch. Beratung bietet die AAQ jedoch nicht an.
Wie sind die Rollen der Akteure im Verfahren definiert?
Der Schweizerische Akkreditierungsrat (SAR) lässt die Hochschule zum Verfahren zu und mandatiert die Schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (AAQ) oder eine andere zugelassene Agentur mit der Durchführung des Verfahrens. Als Aufsichtsorgan über die AAQ erhält der Schweizerische Akkreditierungsrat die Longlist möglicher Gutachter:innen zur Stellungnahme. Am Ende des Verfahrens fällt der SAR den Akkreditierungsentscheid. Diesen kommuniziert der SAR direkt an die Hochschulen. Auf seiner Website führt der SAR eine Liste der akkreditierten Hochschulen.
Die Hochschule reicht den Akkreditierungsantrag beim SAR ein. Sie verfasst die Selbstbeurteilung und macht den Gutachter:innen alle wichtigen Unterlagen und Informationen zugänglich, die für die Beurteilung der Qualitätsstandards erforderlich sind. Sie stellt die Räumlichkeiten für die Visiten zur Verfügung und lädt die internen Stakeholder zu den Gesprächen ein. Die Hochschule nimmt zum Bericht der Gutachtergruppe und zum Akkreditierungsantrag der AAQ Stellung. Nach dem Akkreditierungsentscheid informiert sie den SAR über grundlegende Veränderungen, welche die Qualitätsstandards betreffen (Akkreditierungsverordnung HFKG, Art. 17).
Die Gutachtergruppe nimmt auf Basis der Selbstbeurteilung der Hochschule und der Visiten ihre Beurteilung der Qualitätsstandards vor. Die Gutachter:innen nehmen an der Vorvisite und der Vor-Ort-Visite teil, führen als «critical friends» Gespräche mit den Stakeholdern der Hochschule und verfassen den Bericht der Gutachtergruppe, der auch einen Akkreditierungsvorschlag umfasst.
Die AAQ führt das Verfahren der institutionellen Akkreditierung durch. Sie begleitet die Hochschule im Akkreditierungsprozess, setzt eine Gutachtergruppe ein und unterstützt diese bei der Erfüllung ihres Mandats. Auf der Grundlage der Selbstbeurteilung der Hochschule sowie der Ergebnisse der externen Begutachtung, insbesondere des Berichts der Gutachtergruppe, erstellt die AAQ einen Akkreditierungsantrag zuhanden des SAR. Zudem publiziert die AAQ den Akkreditierungsbericht auf ihrer Website.
Können die Visiten digital oder hybrid durchgeführt werden?
Die AAQ hat sich dazu entschlossen, beide Visiten physisch, d. h. vor Ort, durchzuführen. Hybride Formate sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Ausnahmen können in begründeten Einzelfällen erfolgen, beispielsweise bei einem kurzfristigen Ausfall von Schlüsselpersonen.
Gibt es bei der institutionellen Akkreditierung spezifische Standards je nach Hochschultyp?
Nein, für alle Hochschulen gelten dieselben Standards. Die Abdeckung des spezifischen Profils wird jedoch innerhalb der Standards berücksichtigt, was durch die jeweilig passgenaue Gutachtergruppe gewährleistet wird.
Werden alle Berichte veröffentlicht?
Ja, die AAQ veröffentlicht alle Berichte, die zu einem Akkreditierungsentscheid führen, auf ihrer Website.
Was ist der Unterschied zwischen einer institutionellen Akkreditierung, einer Systemakkreditierung und einem Quality Audit?
Die verschiedenen Formen und Verfahren der Qualitätssicherungsverfahren orientieren sich an den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben der unterschiedlichen Länder.
Die Systemakkreditierung ist ein Verfahren, welches ausschliesslich in Deutschland durchgeführt wird. Die Systemakkreditierung attestiert der Hochschule ein Qualitätssicherungssystem, welches sich über Teile der Hochschule erstreckt (Studium und Lehre). In Deutschland wählen die Hochschulen zwischen Systemakkreditierung und Programmakkreditierungen.
Quality Audit sind Verfahren, die nach dem österreichischen Gesetz HS-QSG durchgeführt werden. Die AAQ führt in Österreich solche Verfahren durch.
Quality Audits in der Schweiz wurden in den Jahren 2001 bis 2014 an den Universitäten und den beiden Eidgenössisch Technischen Hochschulen durchgeführt (drei Zyklen); sie wurden mit Einführung des HFKG im Jahr 2015 durch die Institutionelle Akkreditierung abgelöst.
Daneben bietet die AAQ Evaluationen von Institutionen und Studienprogrammen an (z.B. Weiterbildungsmaster). Evaluationen sind mit keinem rechtsgültigen Entscheid verknüpft.
Welchen Stellenwert hat die institutionelle Akkreditierung national und international?
Die institutionelle Akkreditierung garantiert, dass die entsprechende Hochschule über ein Qualitätssicherungssystem verfügt und definierte Qualitätsstandards erfüllt; insofern ist sie national und international eine Bestätigung für die Erfüllung vorgegebener Normen (HFKG in der Schweiz, ESG europaweit).
Wie steht sie im Vergleich zu anderen wichtigen nationalen und internationalen Akkreditierungen?
Die institutionelle Akkreditierung ist die einzige nationale Akkreditierung, welche für eine gesamte Hochschule ausgesprochen wird. Daneben gibt es fakultative Programmakkreditierungen (für bereits institutionell akkreditierte Hochschulen) oder Programmakkreditierungen, welche von einzelnen Agenturen angeboten werden und welche meist fachspezifisch sind.
International gibt es keine identische Akkreditierung. Die Institutionelle Akkreditierung in der Schweiz prüft Standards, die sich auf alle Bereiche einer Hochschule beziehen (also beispielsweise nicht nur auf die Lehre) und ist damit von einem hohen Stellenwert.
Welchen Wert hat die institutionelle Akkreditierung für die Absolventinnen und Absolventen einer Hochschule hinsichtlich Akzeptanz in der Berufswelt und bei der Zulassung zu anderen Hochschulen national und international?
Mit der Vergabe der Diplome hat die Akkreditierung keinen direkten Zusammenhang.
Für die Zulassung zu anderen Hochschulen sind die dortigen Richtlinien verbindlich. Grundsätzlich gelten die Bestimmungen der Lissabonner Konvention, welche die akademische Mobilität regeln.
Ich möchte an einer Institution studieren, die nicht institutionell akkreditiert ist – kann ich davon ausgehen, dass diese qualitativ schlecht ist?
Nein, dieser Schluss kann so nicht gezogen werden.
Dürfen Teile des Selbstbeurteilungsberichtes aus der erstmaligen Akkreditierung übernommen werden?
Die AAQ geht davon aus, dass die Hochschulen bei der Reakkreditierung an die Analyse der erstmaligen Akkreditierung anknüpfen. Selbstverständlich ist es legitim, Teile aus der damaligen Selbstbeurteilung wiederzuverwenden.
Müssen die Empfehlungen aus der erstmaligen Akkreditierung umgesetzt werden?
Empfehlungen sind Hinweise der Gutachter:innen, die von den Hochschulen umgesetzt werden können, jedoch nicht umgesetzt werden müssen. Die AAQ empfiehlt, bei der Darstellung der Wirksamkeit der Erstakkreditierung in der Selbstbeurteilung auch auf die Empfehlungen einzugehen – je nach Art und Anzahl der Empfehlungen gegebenenfalls exemplarisch.
Wenn eine Hochschule die Auflagen aus der erstmaligen Akkreditierung erfüllt hat, sind dann Auflagen bei der Reakkreditierung überhaupt möglich?
Über alle Verfahren hinweg ist davon auszugehen, dass bei der Erneuerung der Akkreditierung weniger Auflagen ausgesprochen werden. Sie bleiben jedoch möglich: Die Gutachter:innen verfügen bei der Beurteilung und Interpretation der Qualitätsstandards über einen gewissen Ermessensspielraum. Zudem ist die Dauer der Akkreditierungsperiode von mehreren Jahren nicht zu unterschätzen. Die Anforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem können sich in dieser Zeit ebenso weiterentwickeln wie die Hochschule selbst.
Sind die Gutachter:innen dieselben wie bei der erstmaligen Akkreditierung?
Die Zusammensetzung der Gutachtergruppe erfolgt nach dem gleichen Prinzip wie bei der erstmaligen Akkreditierung (Profildiskussion und Longlist). Die Hochschule hat deshalb die Möglichkeit, sich dazu zu äussern. Es kann von Vorteil sein, wenn eine Person der Gutachtergruppe bereits an der erstmaligen Akkreditierung beteiligt war; dies ist jedoch keine Voraussetzung.
Dokumente
Erstakkreditierung
Nachfolgend sind die für Verfahren der Erstakkreditierung massgebenden Dokumente aufgeführt. Die Zuordnung erfolgt nach dem Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung durch die AAQ.
Reakkreditierung
Nachfolgend sind die für Verfahren der Reakkreditierung massgebenden Dokumente und weiteren Informationen aufgeführt. Die Zuordnung erfolgt nach dem Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung durch die AAQ.
