Zusammenfassung und Massnahmen nach den Feedbackgesprächen zur institutionellen Akkreditierung

Am Dienstag, den 11. Februar 2020, fanden die von der von der AAQ veranstalteten Feedbackgespräche zur institutionellen Akkreditierung statt. Die Gutachterinnen und Gutachter, die an einem Verfahren mit bereits erfolgter Vor-Ort-Visite teilnahmen, waren am Vormittag eingeladen, ihre Erfahrungen und ihren Standpunkt darzulegen. Ursprünglich waren eine deutsche und eine französische Diskussionsgruppe vorgesehen. Doch leider konnte die französischsprachige Runde infolge mehrerer wetter- und verkehrsbedingter Absagen nicht aufrechterhalten werden. Die deutschsprachige Gruppe umfasste vier Gutachterinnen und Gutachter. Es war nach November 2018 das zweite Gutachtertreffen. Erstmals lud die AAQ für den Nachmittag auch die Ansprechpartnerinnen und -partner für die Qualitätssicherung derjenigen Hochschulen ein, die eine Akkreditierung nach HFKG erhalten haben. Die Einladung fand grossen Anklang. Es nahmen Vertreterinnen und Vertreter fast aller Hochschulen teil, die ein Verfahren mit der AAQ durchlaufen haben. Die am Vormittag anwesenden Gutachterinnen und Gutachter waren auch für den Nachmittag eingeladen. Zwei von ihnen nahmen an den Diskussionen teil, bei denen die zehn Vertreterinnen und Vertreter von Hochschulen zugegen waren.

Mit den Gesprächen wurden mehrere Ziele verfolgt: Zum einen ging es darum, im Nachgang zu den Verfahren Meinungen einzuholen (die Gutachterinnen und Gutachter und die Hochschulen füllen direkt nach Abschluss der Verfahren eine Umfrage aus), zum anderen wurden über den Austausch neue Ansätze und Themen erörtert und geteilt (was mit einer Umfrage nicht möglich ist). Damit war die Interaktion der Kernbestandteil dieses Treffens.

Die nachfolgenden Aspekte stammen aus den Diskussionen mit den Anwesenden und sind also nur eingeschränkt repräsentativ. Die AAQ betrachtet dies gleichwohl nicht als problematisch, zumal die ergriffenen Massnahmen als Weiterentwicklungen der Agenturmethoden betrachtet werden oder fakultativ sind und keine verbindlichen Vorgaben darstellen. Die Aspekte sind nach Themen gegliedert und umfassen die Rückmeldungen der Teilnehmenden, eine Beschreibung des Status quo und die von der AAQ ergriffenen Massnahmen. Da einige Teilnehmende an Verfahren involviert waren, die vor mehreren Jahren durchgeführt worden waren, und seitdem teilweise nicht mehr mit der AAQ in Kontakt waren, ist zu berücksichtigen, dass bestimmte genannte Massnahmen inzwischen bereits implementiert wurden. Die Anpassungen erfolgen nach den Rückmeldungen zu den ersten Verfahren.

Kohärenz und Einheitlichkeit

Mehrere Teilnehmende stellten Fragen zur Rolle der Gutachterinnen und Gutachter, der Agentur und des Schweizerischen Akkreditierungsrats:

  1. Auf welchen Teil des Berichts beziehen sich die Entscheidungen des Rates?

Status quo: Dem Schweizerischen Akkreditierungsrat liegen die gesamten Unterlagen vor, darunter der Selbstbeurteilungsbericht, der Bericht der Gutachterinnen und Gutachter, der Akkreditierungsantrag der AAQ sowie die Stellungnahme der Institution.

Massnahmen: keine Massnahmen erforderlich.

  1. Wer ist dafür zuständig, eine Auflage neu einzuordnen, die aus dem Rechtsrahmen fällt oder einen Aspekt ausserhalb des Qualitätssicherungssystems betrifft?

Status quo: Die AAQ überprüft, ob das Verfahren unter Einhaltung des HFKG erfolgt.

Massnahmen (bereits implementiert): In ihrem Leitfaden stellt die AAQ Folgendes klar: «Eine Auflage muss sich immer auf einen Qualitätsstandard beziehen.» Die Gutachtergruppe ist bei Empfehlungen freier, wobei diese nicht verbindlich sind. Ist die Agentur der Auffassung, dass die von der Gutachtergruppe gesprochenen Auflagen den Rechtsrahmen sprengen, vermerkt sie dies in ihrem Akkreditierungsantrag. Im Anschluss kann die Hochschule ebenfalls in ihrer Stellungnahme darauf hinweisen. Dem Schweizerischen Akkreditierungsrat steht es letztlich frei, Auflagen anzunehmen oder abzulehnen.

  1. Werden Massnahmen getroffen, um eine Gleichbehandlung sicherzustellen?

Status quo: Der Direktor der AAQ sowie/oder eine für das Format der institutionellen Akkreditierung zuständige Person verfassen gemeinsam einen Akkreditierungsantrag. Hierzu stützen sie sich insbesondere auf eine Tabelle mit den bereits erlassenen Auflagen. Diese Vorgehensweise ermöglicht es der Agentur, einen Querschnitt über die Verfahren zu bieten, um deren Kohärenz sicherzustellen.

Massnahmen: keine Massnahmen erforderlich.

Aus den Diskussionen ging hervor, dass die Institutionen, die den Prozess am Anfang des Zyklus befolgten, die Rollen allgemein als unklar empfanden, was sich jedoch im Laufe der Zeit besserte. Die Hochschulen, die Gutachterinnen und Gutachter und die Agentur mussten sich mit einem neuen System vertraut machen.

Zusammensetzung der Gutachtergruppe

Mehrere Teilnehmende stellten Fragen zu den Longlists und wollten unter anderem wissen, warum der Mittelbau nicht vertreten ist, obwohl er in den Analysen der Standards zur Teilnahme mehrfach erwähnt wird. Dies liess die Frage laut werden, wie die HFKG-Gutachterinnen und -Gutachter bestimmt werden.

Status quo: In der Akkreditierungsverordnung HFKG sind die Grundzüge für die Zusammensetzung der Gutachtergruppe festgeschrieben. Unter anderem wird klargestellt, dass ein Studierender Mitglied sein muss, während zum Mittelbau nichts angemerkt wird. Die AAQ definiert mit der Hochschule ein Profil der Gutachtergruppe. Anschliessend wird von der AAQ eine Longlist erstellt, die von der Kommission AAQ zu genehmigen ist. Dementsprechend hat die Institution die Möglichkeit, bei der Definition des Profils der Gutachterinnen und Gutachter Sonderwünsche anzubringen.

Massnahmen (bereits implementiert): Die AAQ ermutigt die Hochschulen, den Mittelbau stärker in die interne Qualitätssicherung einzubeziehen.

Schulung der Gutachterinnen und Gutachter

Mehrere Teilnehmende wiesen darauf hin, dass es für die Gutachterinnen und Gutachter nicht immer einfach war, die lokalen Besonderheiten zu verstehen.

Status quo: Derzeit legt die AAQ bei der Vorvisite, die rund einen Monat vor der Vor-Ort-Visite stattfindet, den Gutachterinnen und Gutachtern die schweizerische Hochschullandschaft sowie die institutionelle Akkreditierung dar. Hieraus ergibt sich, dass dies möglicherweise insbesondere für internationale Gutachterinnen und Gutachter zu spät ist.

Massnahmen: Die AAQ wird allen Gutachterinnen und Gutachtern vom Zeitpunkt der Verpflichtung an systematisch ein telefonisches Briefing anbieten. Ausserdem wird sie all jenen, die eine Vorstellung von der Form der Berichte haben wollen, Links zu anderen Berichten übermitteln. Schliesslich wird die AAQ einen Versuch starten und Schulungen für Gutachterinnen und Gutachter anbieten, die praktische Anwendungen durchführen wollen. Gleichwohl ist klarzustellen, dass eine Gutachterin oder ein Gutachter, die eine Schulung durchlaufen, aufgrund des Longlist-Systems nicht unbedingt für ein Verfahren ausgewählt werden. Selbstverständlich werden sie bei der Zusammenstellung der Gruppe nach Möglichkeit berücksichtigt.

Besonderheiten der Hochschule

Mehrere Teilnehmende verwiesen darauf, dass es für die Gutachterinnen und Gutachter nicht immer einfach war, die Besonderheiten der Hochschule zu verstehen.

Status quo: Die AAQ erörtert bei Eröffnung des Verfahrens zusammen mit der Hochschule die jeweiligen Besonderheiten. Dies bildet im Anschluss die Basis für das Gutachterprofil. Allerdings sind die Gutachterinnen und Gutachter nicht in diese Schritte eingebunden, und sie erkennen die Besonderheiten der Hochschule generell erst, wenn sich die Hochschule bei der Vorvisite vorstellt, die einen Monat vor der Vor-Ort-Visite erfolgt. Hieraus ergibt sich, dass dies möglicherweise insbesondere für internationale Gutachterinnen und Gutachter zu spät ist.

Massnahmen: Die AAQ wird die Hochschulen ermutigen, ihre Besonderheiten im Selbstbeurteilungsbericht besser darzulegen. Die AAQ wird auch  das Template aktualisieren und  in ihrem Leitfaden präzisieren, dass (neben den Standarddokumenten) unbedingt Dokumente zu den Besonderheiten der Institution beizulegen sind, sodass die Gutachterinnen und Gutachter die Hochschule bereits vor der Vorvisite gut einschätzen können.

Schulung der Studierenden

Mehrere Teilnehmende wiesen darauf hin, dass sich die Studierenden der Gutachtergruppe in erster Linie zur Frage der Mitwirkung äusserten.

Status quo: Die studentischen Gutachterinnen und Gutachter werden der AAQ vom Verband der Schweizer Studierendenschaften (VSS) vorgeschlagen. Der VSS führt ebenfalls eine Schulung für seinen Gutachterpool durch. Die Agentur verweist nochmals darauf, dass es für Studierende nicht unbedingt einfach ist, die Mechanismen einer Hochschule zu verstehen oder sich in einer sehr erfahrenen Gutachtergruppe zurechtzufinden. Gleichwohl stellt die AAQ die Mitgliedschaft von Studierenden in Gutachtergruppen – so wie im Gesetz festgeschrieben – nicht infrage.

Massnahmen (bereits implementiert): Die Agentur steht in Kontakt mit dem VSS, um die Studierenden bei Schulungen noch besser zu sensibilisieren. Ebenso nutzt sie die Vorvisite, um die gesamte Gutachtergruppe darauf aufmerksam zu machen, dass Studierende denselben Status wie andere Gutachterinnen und Gutachter besitzen und demgemäss jederzeit Fragen zu allen Themenbereichen stellen dürfen und sollen.

Standards nicht explizit genug

Mehrere Teilnehmende merkten an, dass die Standards vage sind und häufig mehrere Informationen umfassen, die nicht in einem einzigen Standard zusammengefasst sind.

Status quo: Die Standards sind in der Akkreditierungsverordnung HFKG definiert. Die AAQ kann diese nicht beliebig ändern.

Massnahmen: Die Agentur nimmt diese Rückmeldungen zur Kenntnis. Sie wird die Revision der Verordnung zum Anlass nehmen, um Vorschläge zur Klärung der Standards zu machen.

Unterschiede zwischen Debriefing und Bericht

Einige Teilnehmende machten deutlich, dass zwischen dem Debriefing der Gutachterinnen und Gutachter am Ende der Vor-Ort-Visite und dem Inhalt des Berichts Unterschiede bestanden.

Status quo: Der bzw. die Vorsitzende der Gutachtergruppe nimmt am Ende der Vor-Ort-Visite ein Debriefing vor. Dieses Debriefing ermöglicht es, Stärken und Schwächen des Qualitätssicherungssystems und die Akkreditierungsempfehlung der Gutachtergruppe darzulegen. Da dies unmittelbar nach mehrtägigen Diskussionen erfolgt, bietet dies eine spontane Einschätzung, wobei die Gutachterinnen und Gutachter wenig Zeit zur Vorbereitung des Debriefing haben. Im Anschluss ziehen die Gutachterinnen und Gutachter nochmals ihre Notizen zurate und lassen ihre Überlegungen in ihren Bericht einfliessen. Dabei ist nicht auszuschliessen, dass bestimmte Aspekte abweichen und Elemente auftauchen, die beim Debriefing nicht genannt wurden.

Massnahmen (bereits angewandt): Die AAQ hat diese Rückmeldungen bereits zur Kenntnis genommen und ihre Kommunikationsweise beim Beginn der Debriefings geändert. Dabei stellt sie klar, dass mündliche Äusserungen beim Debriefing nicht unbedingt wortwörtlich in den Bericht einfliessen und die Schlussfolgerungen der Gutachterinnen und Gutachter von der Agentur oder vom Schweizerischen Akkreditierungsrat abweichen können.

Veröffentlichung und Kommunikation der Entscheide

Mehrere Teilnehmende berichteten von ihren Schwierigkeiten, den Ablauf der Publikation und der Mitteilung von Akkreditierungsentscheiden nachzuvollziehen.

Status quo: Es ist zu beachten, dass die AAQ mit der Institution zu Beginn des Verfahrens einen Zeitplan festlegt, in dem der Tag aufgeführt ist, für den das Verfahren dem Schweizerischen Akkreditierungsrat zum Entscheid unterbreitet wird. Dieses Datum versteht sich als Hinweis, wobei nicht auszuschliessen ist, dass der Rat bei seiner Sitzung nicht über ein Dossier entscheiden kann, was sich naturgemäss auf die Veröffentlichung auswirkt. Ausserdem legt der Rat kein Datum für die Kommunikation der Entscheide fest.

Massnahmen (bereits implementiert): Die Agentur hat keinen Einfluss auf den Entscheidprozess des Schweizerischen Akkreditierungsrats. Seit dem Aufkommen einiger Missverständnisse macht die Agentur deutlich, dass sie sich auf kein Veröffentlichungsdatum festlegen kann. Gleichzeitig ermutigt sie die Institution, Anliegen bezüglich der Veröffentlichung und der Kommunikation der Entscheide direkt an den Rat zu richten.

Die Rückmeldungen waren insgesamt äusserst positiv. Die vorgenannten Punkte waren am wichtigsten und bringen Verbesserungspotenzial mit sich. Unbedingt zu beachten ist, dass es bei vielen Punkten unterschiedliche Meinungen gab. In die Liste fliessen nur Aspekte ein, bei denen die Agentur ein Verbesserungspotenzial ausmacht (auch wenn positive Rückmeldungen nicht aufgeführt sind, heisst das nicht, dass es solche nicht gab). Interessant ist, dass von den Gutachterinnen und Gutachtern am Vormittag vorgebrachte Kritikpunkte auch am Nachmittag von Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulen geäussert wurden. Am Schluss des Treffens machten die Institutionen deutlich, dass die Verfahren es ermöglicht haben, bereits bestehenden Prozessen Bezeichnungen zuzuweisen, die Entscheidungsstrukturen zu verbessern, die Mitwirkung zu erhöhen (was mit einer Zunahme der Aufgaben im Bereich der Qualitätssicherung einhergeht) sowie schliesslich das Bewusstsein für die Einhaltung der festgelegten Prozesse zu schärfen.

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07.05.2020