Institutionelle
Akkreditierung

prüft das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule. Sie ist die Voraussetzung, um die Bezeichnung «Universität», «Fachhochschule» oder «Pädagogische Hochschule» bzw. eine davon abgeleitete Bezeichnung zu führen.

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Systemakkreditierung

begutachtet das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule in Deutschland. Als zugelassene Agentur überprüft die AAQ, ob alle relevanten Strukturen und Prozesse die Kriterien des deutschen Akkreditierungsrates erfüllen.

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Programmakkreditierung

prüft Bachelor- und Masterstudiengänge sowie Weiterbildungsgänge. Bei Medizinal- und Psychologieberufen gesetzlich verpflichtend, ansonsten in der Schweiz freiwillig.

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Quality Audit

zertifiziert das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule.

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Evaluation

bewertet Studienprogramme oder Institutionen. Sie führt zu keinem formalen Akkreditierungsentscheid durch eine Bundesinstanz, sondern wird auf freiwilliger Basis durchgeführt.

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Die Schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung sichert und fördert die Qualität von Lehre und Forschung an den Hochschulen in der Schweiz. Sie ist unabhängig, arbeitet mit international anerkannten Methoden und kann auf das Wissen und die Erfahrungen von renommierten Gutachterinnen und Gutachtern zurückgreifen. Die AAQ entwickelt Richtlinien und Qualitätsstandards, führt Akkreditierungs- und Evaluationsverfahren durch und ist international engagiert. Sie versteht sich als externer Partner in der Qualitätssicherung und -entwicklung und steht unterstützend mit verschiedenen Dienstleistungen zur Seite. Die AAQ ist dem Schweizerischen Akkreditierungsrat unterstellt.

AKTUELL

Stellenangebot
Oktober 21, 2024
AAQ Jahresbericht 2023
Juni 28, 2024

In ihrem Jahresbericht informiert die Schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (AAQ) über ihre Aktivitäten und veröffentlicht ihre Jahresrechnung. Das Dokument ist unter diesem Link online verfügbar.

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Ablauf der Überprüfung der Auflagen
Januar 24, 2024

Der Schweizerische Akkreditierungsrat (SAR) hat für Hochschulen, die eine Akkreditierung mit einer oder mehreren Auflagen erhalten haben, einen Termin für die Einreichung des Dossiers zur Erfüllung der Auflagen festgelegt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss die Hochschule ihr Dossier beim SAR einreichen.

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