Systemakkreditierung
Seit dem 01.01.2018 ist der Studienakkreditierungsstaatsvertrag in Kraft, der das Akkreditierungssystem in Deutschland auf eine neue Rechtsgrundlage stellt. Wesentliche Änderung ist die Neuregelung der Zuständigkeiten: Der Akkreditierungsrat trifft neu die Akkreditierungsentscheidungen; die Durchführung der Begutachtungsverfahren in der Programm- und Systemakkreditierung bleibt in den Händen der hierfür zugelassen Akkreditierungsagenturen.
Als in Deutschland zugelassene Agentur führt die AAQ Systemakkreditierungen auf Basis der geltenden rechtlichen Grundlagen (Studienakkreditierungsstaatsvertrag und Musterrechtsverordnung) durch.
Gegenstand der Systemakkreditierung ist das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule im Bereich Studium und Lehre. Dabei steht die Leistungsfähigkeit des Qualitätssicherungssystems hinsichtlich der Sicherstellung der fachlich-inhaltlichen Qualität von Studiengängen und der Erfüllung der formalen Kriterien gemäss Musterrechtsverordnung respektive der zugehörigen Rechtsverordnung des Sitzlandes im Fokus. Die Begutachtung erfolgt im Rahmen eines Peer-Review-Verfahrens.
Mit der positiven Systemakkreditierung trägt die Hochschule das Siegel der Stiftung Akkreditierungsrat «systemakkreditiert» und erhält das Recht, das Siegel des Akkreditierungsrates für die von ihr geprüften Studiengänge selbst zu verleihen.
Weitere Informationen über die Systemakkreditierung finden Sie auf der Webseite des Akkreditierungsrats https://www.akkreditierungsrat.de
- Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studienakkreditierungsstaatsvertrag) (pdf, 1,19 MB)
- Musterrechtsverordnung gemäß Artikel 4 Absätze 1 - 4 Studienakkreditierungsstaatsvertrag (MRVO) (pdf, 471,77 kB)
- Akkreditierungsbericht Typ Systemakkreditierung (pdf, 237,67 kB)
- Gebührenordnung des Akkreditierungsrates (pdf, 151,76 kB)
Katrin Meyer
katrin.meyer@aaq.ch