Erfolgreiche Akkreditierungen bescheinigen einer Hochschule oder einem Studiengang, dass Mindestanforderungen an die Qualität erfüllt werden. Akkreditierungen schützen die Interessen der Studierenden und weiterer Stakeholder. Sie sind darüber hinaus eine Grundlage für die Anerkennung von Abschlüssen und Titeln und damit für die Mobilität im europäischen Bildungsraum.
Die Verfahren der AAQ respektieren die Autonomie der Hochschule: Sie sind dem Grundsatz verpflichtet, dass die Verantwortung und Kompetenz für ein Qualitätssicherungssystem in erster Linie bei der Hochschule selbst liegt. Die AAQ leistet durch die externe Überprüfung mit qualifizierten Gutachterinnen und Gutachtern einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung des Qualitätssicherungssystems. In der praktischen Umsetzung basieren die Verfahren der AAQ auf in ganz Europa anerkannten Prinzipen und berücksichtigen die spezifischen Eigenheiten der Schweizer Hochschultypen.
Akkreditierungsverfahren sind transparente, mehrstufige Verfahren mit einem rechtsbegründeten Entscheid. Die Hochschule reicht einen Antrag ein. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird das Verfahren eröffnet. In der ersten Phase, der Selbstbeurteilung, unterzieht sich die Hochschule beziehungsweise ihr Qualitätssicherungssystem einer kritischen Selbstreflexion. In der Zwischenzeit stellt die AAQ die Gutachterinnen und Gutachter zusammen, die die externe Evaluation im Rahmen von Vor-Ort-Visiten durchführen: In Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der Hochschule werden die Inhalte des Selbstbeurteilungsberichtes vertieft. In einem Bericht halten die Gutachterinnen und Gutachter den Erfüllungsgrad der Standards fest und sprechen eine Akkreditierungsempfehlung aus. Diese gelangt gemeinsam mit der Stellungnahme der antragstellenden Hochschule an die Entscheidungsinstanz, – im Falle eines Verfahrens nach HFKG an den Schweizerischen Akkreditierungsrat.
Die AAQ konzipiert und begleitet die Verfahren und stellt die Konformität mit den geltenden Regeln sicher. Nach Abschluss des Verfahrens publiziert die AAQ die Berichte. Hochschulen oder Studiengänge können unabhängig vom Typ des Verfahrens Antrag auf Wiedererwägung stellen, wenn sie mit dem Entscheid des Akkreditierungsrates nicht einverstanden sind.