Wiedererwägung eines Entscheids (Beschwerde gegen einen Entscheid)
Wiedererwägungsgesuche oder Beschwerden gegen einen Entscheid werden direkt bei der Instanz, welche den Entscheid trifft, eingereicht und durch diese behandelt. Die Form und die Fristen werden von der Entscheidungsinstanz festgelegt.
Entscheide des Schweizerischen Akkreditierungsrats (https://akkreditierungsrat.ch/akkreditierungsrat/):
Institutionelle Akkreditierung nach HFKG
Programmakkreditierung nach HFKG
Programmakkreditierung nach HFKG & MedBG
Programmakkreditierung nach HFKG & GesBG
Entscheide des Eidgenössischen Departements des Innern (Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St.Gallen):
Akkreditierung der Weiterbildung zu universitären Medizinalberufen nach MedBG
Akkreditierung von Weiterbildungsgängen der Psychologieberufe nach PsyG
Entscheide des Deutschen Akkreditierungsrats (https://akkreditierungsrat.de/de/stiftung-akkreditierungsrat/beschwerden/beschwerden):
Systemakkreditierung
Entscheide der Kommission AAQ (für andere Verfahren im Auftrag Dritter) (https://akkreditierungsrat.ch/akkreditierungsrat/):
Quality Audit
Evaluation
Beschwerde gegen die Arbeit der AAQ
Beschwerden gegen die Arbeit (die Durchführung eines Verfahrens) der AAQ können bei der Kommission AAQ als Instanz der internen Qualitätssicherung in allen Verfahren der Akkreditierungsagentur (KommissionAAQ@akkreditierungsrat.ch) eingereicht werden. Eine Aufsichtsbeschwerde hat keine vorgegebene Form und unterliegt keinen Fristen.