Änderung der Akkreditierungsverordnung HFKG
Der Hochschulrat hat an seiner Sitzung vom 22. Mai 2026 die Änderung der Akkreditierungsverordnung HFKG (SR 414.205.3) verabschiedet und die Inkraftsetzung auf den 15. Juli 2026 festgelegt. Die wichtigsten Neuerungen betreffen die Akkreditierungsstandards, die Geltungsdauer der Akkreditierung sowie die Fristen und die Anwendung der revidierten Verordnung auf laufende und künftige Verfahren.
Neuformulierung der Akkreditierungsstandards
Der Schweizerische Akkreditierungsrat (SAR) hat im Rahmen eines umfassenden Projektes, in welches die Schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (AAQ) und Vertreterinnen und Vertreter von Hochschulen involviert waren, die Qualitätsstandards neu formuliert. Ziel der Überarbeitung war es, die Standards präziser und klarer zu gestalten. Der gesetzliche Rahmen ist nach wie vor das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz HFKG.
Die Standards sind neu in drei (anstelle von fünf) Bereiche gruppiert:
I Hochschulorganisation und Leitung, Governance und Qualitätsmanagement
II Lehre, Forschung und Dienstleistungen
III Personal, Finanzen und Infrastruktur
Der bisherige Bereich “Kommunikation” wird in die anderen Bereiche integriert. Die Bereiche “Qualitätssicherungsstrategie” und ”Governance” werden zusammengefasst. Die Kernaktivitäten der Hochschulen erhalten somit mehr Gewicht. Aus den bisherigen 18 Standards werden neu 23 Standards. Die Standards wurden zudem sprachlich gestrafft und präziser formuliert.
Akkreditierungsdauer
Das Verfahren der Erneuerung der Akkreditierung (Reakkreditierung) bleibt nach wie vor grundsätzlich gleich wie dasjenige der erstmaligen Akkreditierung.
Jedoch gilt für die erstmalige Akkreditierung eine Geltungsdauer von 5 Jahren, während die Reakkreditierung für 8 Jahre Bestand hat.
Für die Erfüllung von Auflagen sieht die neue Verordnung eine Frist von 6 bis 18 Monaten bei der erstmaligen Akkreditierung vor. Bei der Reakkreditierung beträgt die Frist 12 bis 24 Monate.
Übergangsbestimmungen
Die geänderte Akkreditierungsverordnung bzw. die revidierten Standards gelten für alle Verfahren, welche von der Akkreditierungsagentur ab dem Inkrafttreten am 15.7.2026 eröffnet werden. Bereits laufende Reakkreditierungsverfahren profitieren ebenfalls von der verlängerten Geltungsdauer der Akkreditierung (acht Jahre).
Umsetzung durch die AAQ
Die AAQ hat ihren Leitfaden entsprechend angepasst und dabei auf der Grundlage der revidierten Standards sowie der bisherigen Erfahrungen aus den Reakkreditierungsverfahren gezielte Anpassungen am Verfahren vorgenommen. Dadurch konnte das zugrunde liegende Konzept weiter geschärft werden. Der Leitfaden ist auf der Website der AAQ publiziert.
Auslegungshilfe des SAR
Die Auslegungshilfe des Schweizerischen Akkreditierungsrates SAR zu den Qualitätsstandards ist ein Instrument, welches als Orientierungshilfe für alle Agenturen und Hochschulen gilt.
Informationsveranstaltungen
Für Fragen zur Umsetzung der revidierten Akkreditierungsverordnung bieten die AAQ und die Geschäftsstelle des SAR im August 2026 zwei gemeinsame Webinare an. Die Veranstaltungen geben einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen in den Akkreditierungsverfahren nach HFKG und bieten Gelegenheit, Fragen zur praktischen Umsetzung zu stellen. Informationen zu den Terminen sowie zur Anmeldung finden Sie in der entsprechenden Mitteilung.
Nützliche Links
Schweizerische Hochschulkonferenz
Akkreditierungsverordnung HFKG

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