Institutionelle Akkreditierung: PH Luzern akkreditiert

Der Schweizerische Akkreditierungsrat hat an seiner Sitzung vom 15.12.2017 die PH Luzern als Pädagogische Hochschule akkreditiert.

Der Verfahrensbericht mit der Analyse der Gutachtergruppe und dem Antrag der AAQ ist publiziert unter: www.aaq.ch/verfahrensberichte

Die Berichte und die Bewertungen der Gutachtergruppen im Rahmen der institutionellen Akkreditierung stellen jeweils eine Momentaufnahme dar: Sie vermitteln einen Überblick über das Qualitätssicherungssystem und eine Beurteilung der Standards unter Berücksichtigung des Hochschultyps und des spezifischen Profils der Hochschule. Die Berichte schaffen somit keine Grundlage für einen qualitativen oder quantitativen Vergleich zwischen den Qualitätssicherungssystemen der Hochschulen.

Gemäss dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz HFKG vom 30. September 2011 ist die institutionelle Akkreditierung eine Bedingung, um gemäss Art. 29 HFKG das Bezeichnungsrecht zu erhalten sowie gemäss Art. 45 HFKG als beitragsberechtigt anerkannt zu werden. Dies gilt für alle öffentlichen und privaten Hochschulen sowie andere Institutionen des Hochschulbereichs. Die Akkreditierungsentscheide für alle Verfahren gemäss HFKG werden durch den Schweizerischen Akkreditierungsrat getroffen.