HWZ Hochschule für Wirtschaft institutionell akkreditiert

Die HWZ Hochschule für Wirtschaft ist die erste Hochschule, die das Verfahren der institutionellen Akkreditierung in der Schweiz gemäss HFKG durchlaufen und erfolgreich abgeschlossen hat.

Gemäss dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz HFKG vom 30. September 2011 ist die institutionelle Akkreditierung eine Bedingung, um gemäss Art. 29 HFKG das Bezeichnungsrecht zu erhalten sowie gemäss Art. 45 HFKG als beitragsberechtigt anerkannt zu werden. Dies gilt für alle öffentlichen und privaten Hochschulen sowie andere Institutionen des Hochschulbereichs. Die Akkreditierungsentscheide für alle HFKG Verfahren werden durch den Schweizerischen Akkreditierungsrat getroffen.

Die HWZ hat im August 2015 als erste Hochschule in der Schweiz Antrag auf institutionelle Akkreditierung als Fachhochschulinstitut (da monodisziplinär) gestellt.

Die AAQ hat das Verfahren durchgeführt. Die von der Agentur eingesetzten Gutachterinnen und Gutachter haben dem Qualitätssicherungssystem der HWZ ein insgesamt gutes Zeugnis ausgestellt. In Bereichen, in denen die Qualitätsstandards noch nicht vollständig erfüllt wurden, haben sie Auflagen formuliert. Die AAQ hat in ihrem Antrag an den Akkreditierungsrat die Akkreditierungsempfehlung der Gutachtergruppe übernommen.

Der Akkreditierungsrat hat an seiner Sitzung vom 9.12.2016 die HWZ Hochschule für Wirtschaft akkreditiert.

Der Verfahrensbericht ist publiziert unter: www.aaq.ch/verfahrensberichte

Die Berichte und die Bewertungen der Gutachtergruppen im Rahmen der institutionellen Akkreditierung stellen jeweils eine Momentaufnahme dar: Sie vermitteln einen Überblick über das Qualitätssicherungssystem und eine Beurteilung der Standards unter Berücksichtigung des Hochschultyps und des spezifischen Profils der Hochschule. Die Berichte schaffen somit keine Grundlage für einen qualitativen oder quantitativen Vergleich zwischen den Qualitätssicherungssystemen der universitären Hochschulen.