Akkreditierungsrichtlinien HFKG verabschiedet

Die Schweizerische Hochschulkonferenz hat die Akkreditierungsrichtlinien nach HFKG an ihrer Sitzung vom 28.5.2015 genehmigt. Damit sind sämtliche rechtlichen Grundlagen für die institutionelle Akkreditierung vorhanden.

Im Dezember 2012 hatte der Staatssekretär für Bildung, Forschung und Innovation das OAQ beauftragt, eine Arbeitsgruppe zu bilden, um einen Entwurf der Akkreditierungsrichtlinien nach HFKG unter Einbezug aller Interessengruppen bis Ende 2014 auszuarbeiten. Mitglieder der Arbeitsgruppe waren Vertreterinnen aller Hochschultypen und -profile, aller relevanten Gruppen von Hochschulangehörigen, der Sozialpartner und der Arbeitswelt. Per 19. Dezember 2014 hat die vom OAQ geleitete Arbeitsgruppe den Entwurf für die Akkreditierungsrichtlinien nach HFKG inklusive Kommentar verabschiedet und dem SBFI eingereicht.

Die Akkreditierungsrichtlinien konkretisieren die Voraussetzungen für die institutionelle Akkreditierung nach Artikel 30 HFKG und für die Programmakkreditierung nach Artikel 31 HFKG und beinhalten die anzuwendenden Qualitätsstandards. Darüber hinaus konkretisieren sie die Akkreditierungsverfahren (Artikel 32 HFKG).

Die Hochschulkonferenz hat an ihrer Sitzung vom 28.5.2015 die Richtlinien genehmigt. Diese treten per 1.7.2015 in Kraft. Damit sind nun für die institutionelle Akkreditierung sämtliche erforderlichen Voraussetzungen geschaffen.

Link zu den Akkreditierungsrichtlinien HFKG
Link zur Medienmitteilung der Schweizerischen Hochschulkonferenz

Kontakt:
Dr. Christoph Grolimund, Direktor AAQ
christoph.grolimund@aaq.ch

Dr. Geneviève Le Fort, Stellvertretende Direktorin AAQ
geneviève.lefort@aaq.ch